Regionalpläne


1. Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ (Satzung von 2003)
Der Sachliche Teilplan reagiert auf die zunehmende Installierung von Windenergieanlagen in der Region. Mit dem Instrument Eignungsgebiet soll die Windenergienutzung auf Flächen konzentriert werden, die eine hohe Eignung für die Windenergie besitzen, aber möglichst nur geringe Konflikte gegenüber dieser Nutzung aufwei-sen. Die Eignungsgebiete geben eine verbindliche Kulisse für die Errichtung von Windenergieanlagen vor. Außerhalb der Eignungsgebiete werden raumbedeutsame Anlagen ausgeschlossen.





2. Regionales Leitbild „Zukunft mit Kooperation“ (Beschluss der Regionalversammlung 2007)
Das Regionale Leitbild von 2007 ersetzt das Leitbild von 1998/2000 und konkretisiert das Leitbild der Haupt-stadtregion Berlin-Brandenburg von 2006. In den Handlungsfeldern „Kooperation“, „Wirtschaft“, „Tourismus“ und „Lebenswerte Region 2030“ werden die jeweiligen Potenziale und Ziele der Planungsregion beschrieben. Das regionale Leitbild hat einen selbstbindenden, informellen Charakter.





3. Sachlicher Teilplan „Rohstoffsicherung und Windenergienutzung“ (Satzung vom 24.11.2010)
Der Entwurf des Regionalplanes beinhaltet eine Fortschreibung der Satzung von 2003 und kombiniert das Thema Windenergienutzung mit dem Thema der Sicherung oberflächennaher Rohstoffe. Mit den Instrumenten Eignungsgebiet (Windenergie; siehe oben) sowie Vorrang- und Vorbehaltsgebiet (Rohstoffsicherung) werden Flächenkulissen festlegt, welche der jeweiligen Nutzungsform eine planerische Priorität und Vorrangstellung gegenüber anderen Nutzungsformen einräumen. Der Plan wurde nach zweimaliger Beteiligung am 24. November 2010 zur Satzung beschlossen und im Dezember 2010 zur Genehmigung eingereicht.