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Die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel ist eine
Körperschaft öffentlichen Rechts. Sie ist kommunal verfasst und wurde am
06.10.1993 auf der Grundlage des “ Gesetzes zur Einführung der Regionalplanung
und der Braunkohlen- und Sanierungsplanung im Land Brandenburg (RegBkPlG)”
konstituiert. Ihre Mitglieder sind die Landkreise Oberhavel, Ostprignitz-Ruppin und
Prignitz.
Regionalplanung ist eine querschnittsorientierte, d.h. die einzelnen
Fachplanungen zu Siedlungs-, Verkehrs- und sonstigen Freiraumbelangen
koordinierende Planung. Hauptaufgabe der Regionalen Planungsgemeinschaft
Prignitz-Oberhavel ist die Erstellung eines Regionalplanes für die Region
Prignitz-Oberhavel. Die Planaussagen werden textlich und kartographisch (Maßstab
1:100.000) im Regionalplan festgehalten und sind gegenüber den Behörden des
Bundes und der Länder, den Gemeinden, den öffentlichen Planungsträgern sowie den
bundesunmittelbaren oder der Landesaufsicht unterstehenden Körperschaften,
Anstalten und Stiftungen verbindlich.
Die Regionale Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel versteht sich darüber
hinaus als Partner für die Gestaltung und Umsetzung regionaler Prozesse. Sowohl
in Veranstaltungen mit der Landesregierung als auch in Arbeitsforen mit den
Landkreisen und Kommunen setzt sich die Planungsgemeinschaft für die Stärkung
und Profilierung der Region und ihrer Teilräume ein (siehe auch "Aktivitäten").
Die Region Prignitz-Oberhavel im Nordwesten Brandenburgs gelegen, grenzt - wie alle Regionen Brandenburgs -
tortenstückartig an Berlin. Sie umfaßt sowohl Anteile am berlinnahen verdichteten als auch am berlinfernen
ländlich geprägten Raum. Durch diesen Zuschnitt soll die Region aktiv am Ausgleich zwischen den Teilräumen
mitwirken. Die Beschlüsse der Regionalen Planungsgemeinschaft schaffen einen regionalen Konsens zwischen den
unterschiedichen Teilen der Region.
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