Gremien

Die Regionalversammlung besteht aus den Landräten und den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern (“geborene Mitglieder”) sowie weiteren aus den Kreistagen gewählten Regionalräten. Die Regionalversammlung beschließt insbesondere über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des Regionalplanes. Sie tagt zwei bis drei mal jährlich.

Der Regionalvorstand wird durch die Regionalversammlung aus dem Kreis der Regionalräte gewählt. Seine Aufgabe ist es, die Beschlüsse der Regionalversammlung vorzubereiten und auszuführen.

Der Regionale Planungsausschuss ist ein fachlicher Ausschuss, in welchem die Inhalte des Regionalplanes mit der Planungsstelle erarbeitet werden. Er nimmt beratende Funktionen wahr und bereitet die inhaltlich-fachlichen Aussagen für die im Regionalvorstand zu treffenden Entscheidungen und in der Regionalversammlung zu fassenden Beschlüsse vor.

Die Regionale Planungsstelle führt die laufenden Geschäfte auf Weisung des Vorsitzenden durch. Sie erarbeitet die Entwürfe zur Aufstellung, Fortschreibung, Änderung und Ergänzung des Regionalplanes oder sachlicher Teilpläne. Sie entwirft Stellungnahmen zu Planungen, Maßnahmen und Vorhaben von zumindest regionaler Bedeutung (Bauleitplanung, Raumordnungsverfahren, Planfeststellung, Hauptbetriebsplan etc.)

Wichtige Termine: Beratungen des Regionalvorstandes / des Planungsausschusses / der Regionalversammlung