Beschlüsse ab 2009 |
Beschluss Nr.01/2009: Die Regionalversammlung beschließt die Bildung eines Planungsausschusses Prignitz-Oberhavel. Der Ausschuss besteht aus neun gewählten Mitgliedern der Regionalversammlung (je Landkreis drei Mitglieder). Darüber hinaus wirken die Leiter der Planungsämter der drei Landkreise im Ausschuss beratend mit. Der Vorsitzende des Regionalen Planungsausschusses muss ein Mitglied des Regionalvorstandes sein. Der Ausschuss ist beratend tätig. |
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Beschluss Nr.02/2009: Die Regionalversammlung beschließt die Zweite Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel einschließlich der zuvor beschlossenen Änderungen. (Lesefassung) |
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Beschluss Nr.03/2009: Die Regionalversammlung beschließt die vorliegende Neufassung der Geschäftsordnung der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel. |
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Beschluss Nr.04/2009: Die Regionalversammlung beschließt die vorliegende Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit von stimmberechtigten Regionalräten der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel. |
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Beschluss Nr.05/2009: Die Regionalversammlung beschließt die vorliegende Verwaltungskostensatzung der Regionalen Planungsgemeinschaft Prignitz-Oberhavel. Der § 2 Abs. 2 Nr. 1 ist um die Formulierung "die Landkreise" zu ergänzen. |
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Beschluss Nr.06/2009: Die Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel bestimmt für die Prüfung des Doppelhaushaltes 2008/2009 das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Prignitz. |
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Beschluss Nr.07/2009: Die Regionalversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung für das Jahr 2010 und den Haushaltsplan für 2010. |
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Beschluss Nr.01/2010: Die Regionalversammlung billigt das Ergebnis der Rechnungsprüfung des Doppelhaushaltes 2008/2009 und entlastet den Regionalvorstand und den Vorsitzenden. |
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Beschluss Nr.02/2010: Die Regionalversammlung Prignitz-Oberhavel bestimmt für die Prüfung des Doppelhaushaltes 2010 das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Prignitz. |
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Beschluss Nr.04/2010: Die Regionalversammlung beschließt die vorliegende Haushaltssatzung einschließlich der Anlagen für das Jahr 2011. |
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Beschluss Nr.05/2010: Die Regionalversammlung beschließt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung vorgetragenen Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit sowie die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des Regionalplans werden gemäß den beigefügten, von der Regionalversammlung geprüften Abwägungstabellen (Stand: 24.11.2010), abgewogen. Die Abwägungstabellen einschließlich der dort protokollierten Abstimmungsergebnisse sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Nach Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 ROG wird das Abwägungsergebnis insgesamt beschlossen.
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Beschluss Nr.06/2010: Die Regionalversammlung beschließt:
Der Regionalplan Prignitz-Oberhavel - Sachlicher Teilplan "Rohstoffsicherung und Windenergienutzung" in der vorliegenden Fassung vom 24.11.2010, bestehend aus den Textlichen Festlegungen (Ziele und Grundsätze des Kapitels III) und der Festlegungskarte im Maßstab 1:100.000 wird als Satzung beschlossen.
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Beschluss Nr.07/2010: Die Regionalversammlung billigt die Begründung einschließlich des Umweltberichts zum Regionalplan Prignitz-Oberhavel - Sachlicher Teilplan "Rohstoffsicherung und Windenergienutzung" in der Fassung vom 24.11.2010. |
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Beschluss Nr.08/2010: Die Regionalversammlung beschließt die folgenden Arbeitsaufträge:
1. Die Regionale Planungsstelle wird beauftragt, die zusammenfassende Erklärung, gemäß § 11 Absatz 3 Raumordnungsgesetz zu erstellen.
2. Der Leiter der Regionalen Planungsstelle wird ermächtigt, vor der Einreichung zur Genehmigung etwaige Druckfehler, Grammatikfehler und/oder zeichnerischen oder sprachlichen Unklarheiten im Teil A und B des als Satzung beschlossenen Plans zu berichtigen; in der Begründung zum Plan dürfen zweckmäßige Änderungen und Ergänzungen vorgenommen werden, soweit diese nicht sinnentstellend sind und nicht zu einer inhaltlichen Änderung der von der Regionalversammlung beschlossenen Satzung führen.
3. Die Regionale Planungsstelle wird beauftragt, den Regionalplan der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung zur Genehmigung vorzulegen.
4. Der Leiter der Regionalen Planungsstelle wird ermächtigt, eventuelle Maßgaben der Genehmigungsbehörde, die der Berichtigung und Ergänzung des Plans und seiner Begründung dienen, ohne zu einer inhaltlichen Änderung der von der Regionalversammlung beschlossenen Satzung zu führen, auszuführen und den entsprechend berichtigten Plan nach Ausfertigung durch Unterzeichnung mit Datum erneut der Gemeinsamen Landesplanungsbehörde vorzulegen.
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Beschluss Nr.09/2010: Die Regionalversammlung beschließt die Beantragung der Förderung eines "Regionalen Energiekonzeptes" entsprechend der Richtlinie RENPlus des MWE vom 07. Juli 2010 (Punkt 2.4). Der Beschluss des Regionalvorstandes vom 04.11.2010, die Regionale Planungsstelle mit der Erarbeitung eines Förderantrags zu beauftragen, wird hiermit bestätigt. |
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